Beitragsordnung des „Freundes- und Förderkreis des VCP-Stamm Martin Luther King e.V.“
- Die Mitgliederversammlung legt jährlich den Beitrag für ordentliche und fördernde Mitglieder fest.
- Der Mindestbeitrag beträgt ab 01.01.2013
- für Einzelpersonen 15 €/Jahr
- für juristische Personen 75 €/Jahr
- Ordentliche Mitglieder sind von der Beitragszahlung befreit, solange Beitrag an den VCP gezahlt wird.
- Fördernde Mitglieder zahlen einen Beitrag nach Selbsteinschätzung, mindestens aber den Beitrag nach Punkt 2 der Beitragsordnung. Wird keine Selbsteinschätzung vorgenommen, werden die Beiträge nach Punkt 2 der Beitragsordnung erhoben.
- Die Zahlung des Beitrags erfolgt jährlich per Lastschriftverfahren.
Aufnahmeantrag als förderndes Mitglied
Gerne kannst du uns auch deinen ausgefüllten Aufnahmenatrag per Mail senden: antrag@foerderverein.vcp-mlk.de